Wie der Name schon sagt, kann man sich bei Wahlgräbern eine Stelle von den verfügbaren Gräbern heraus suchen. Manchen ist ein besonderer Blick wichtig oder einige wünschen eine sehr ruhige Grabstelle. Daher nehmen wir uns bei der Beratung auch Zeit, damit die Grabstelle dann auch zu den Angehörigen passt und Sie an der Stelle Ihrer Verstorbenen in Ruhe gedenken können. Auch Wahlgräber haben eine Mindestruhezeit von 20 Jahren in Sachsen. Danach hat man aber die Möglichkeit die Grabstätte entweder aufzulösen oder zu verlängern. Wir bieten die Verlängerung immer in 5 Jahres schritten an. Bei dieser Grabart kann man sich später mit seinem Partner in einer Grabstätte bestatten lassen.
Wahlgrabstätten gibt es für Sarg und Urnenbeisetzungen. Dabei gibt es verschieden Grabarten, aus denen Sie wählen können.
- Das Urnenwahlgrab: Hier können bis zu 2 Urnen beigesetzt werden.
- Das Einzelwahlgrab: Hier kann 1 Sarg und eine Urne beigesetzt werden oder auch 2 Urnen.
- Das Doppelwahlgrab: Hier können 2 Särge oder bis zu 4 Urnen beigesetzt werden.
Gebühren bei Wahlgräbern
- Nutzungsgebühr für 20 Jahre – Grabpflege selbst – Einzelwahlgrab 1.430,00 €
- Nutzungsgebühr für 20 Jahre – Grabpflege selbst – Doppelwahlgrab 1.950,00 €
- Nutzungsgebühr pflegevereinfacht für 20 Jahre – Einzelwahlgrab 3.030,00 €
- Nutzungsgebühr pflegevereinfacht für 20 Jahre – Doppelwahlgrab 4.950,00 €
- Beisetzungsgebühr Sarg 480,00 €
- Beisetzungsgebühr Urne 250,00 €
- Erstanrichten incl. Fundament für Grabstein Sarggrab 550,00 €
- Erstanrichten incl. Fundament für Grabstein Urnengrab 450,00 €
- Grabmalgenehmigungsgebühr 25,00 €
Einen Überblick mit Zusammenstellung der Gebühren finden Sie im Gebührenüberblick