Hierbei handelt es sich um Gräber die der Reihe nach vergeben werden. Die Ruhezeit beträgt dabei jeweils die gesetztliche Frist bei uns in Sachsen von 20 Jahren. Man kann sich die Stelle des Grabes nicht selbst herraus suchen. Nach den 20 Jahren wird diese Grabstätte aufgelöst und kann auch nicht verlängert werden. Auch eine weitere Beisetzung ist dabei nicht möglich.
Diese Reihengräber werden als Urnen und Erdbestattungsgräber angeboten. Man kann ein Nutzungsrecht an einem Reihengrab erwerben wo man die Grabpflege selbst erledigt oder man kann eine pflegefreies Nutzungsrecht ab Beginn der Bestattung erwerben.
Die Reihengräber werden in allen neuen Grababteilungen als bodenbündige Grabbeete angelegt mit einer Größe von 0,80m x 1,65 m bei Erdbestattung und 1,00m x 1,00m bei Urnenbeisetzungen.
Im Folgenden sehen Sie einige Beispiele:
Gebühren bei Reihengräber
- Nutzungsgebühr für 20 Jahre Grabpflege selbst 980,00 €
- Nutzungsgebühr pflegevereinfacht für 20 Jahre Sargbestattung 2.580,00 €
- Nutzungsgebühr pflegevereinfacht für 20 Jahre Urnenbeisetzung 2.380,00 €
- Beisetzungsgebühr Sarg 480,00 €
- Beisetzungsgebühr Urne 250,00 €
- Erstanrichten incl. Fundament für Grabstein Sarbestattung 550,00 €
- Erstanrichten incl. Fundament für Grabstein Urnenbeisetzung 450,00 €
- Grabmalgenehmigungsgebühr 25,00 €
Einen Überblick mit Zusammenstellung der Gebühren finden Sie im Gebührenüberblick