Antworten aus der Friedhofsverwaltung
Da uns immer wieder Fragen zu Bestattungsformen, Grabformen, Grabpflege, Kosten und Vorsorge erreichen, werden wir in den nächsten Gemeindebriefen darüber informieren.
Grabformen – Teil 3
In dieser Ausgabe soll es um das klassische Reihengrab und das Urnengemeinschaftsgrab gehen.
Bei dem Reihengrab wird, wie der Name schon sagt, der Reihe nach bestattet. Das heißt man kann sich keine bestimmte Stelle auf dem Friedhof heraus suchen.
Dadurch ist es auch die preisgünstigste Grabform auf unseren Friedhöfen.
Reihengräber gibt es für Sarg oder Urnenbeisetzungen. Es kann aber immer nur eine Person bestattet werden.
Die Mindestruhezeit dieser Gräber beträgt auch 20 Jahre, aber diese können nicht verlängert werden.
Ja, wer das möchte, kann auch nach dem Tod als Paar oder auch ganze Familie in einem Grab bestattet werden.
Gestaltet werden können diese Gräber auch individuell. Auch hier gibt es die Möglichkeit der Grab-pflege. Siehe nächste Ausgabe.
Nun zu dem Urnengemeinschaftsgrab.
Auch hier verrät es schon zum Teil der Name. Bei uns werden in der Regel 8 bzw. 6 Urnenbeisetzungen in einer Grabstätte durchgeführt.
Auf unseren Friedhöfen haben wir dazu unterschiedliche Formen.
Es gibt Baumgräber, wo man zum Beispiel unter einem Vogelbeerbaum bestattet wird.
Oder Grabanlagen mit einer Stehle in der Mitte mit Bibelspruch.
Jeweils wird an der Stelle, wo die Urne beigesetzt worden ist, eine Grabplatte mit Namen und Geburts- und Sterbejahr gelegt.
Die Grabstätten werden von der Friedhofsverwaltung angelegt und die ganze Zeit gepflegt. Die Angehörigen haben die Möglichkeit eine kleine Schale und
2 Steckvasen abzustellen.
Wenn es gewünscht ist, kann auch später der Partner mit beigesetzt werden. Danach wird die Grabplatte mit beiden Namen umgearbeitet.
Für nähere Infos können Sie uns gern ansprechen.
Friedhofsverwalter
Daniel Heß