Informationen aus der Friedhofsverwaltung Teil 3 Wahlgrab

In dieser Ausgabe soll es um das Wahlgrab gehen.
Ein Grab für die ganze Familie?

Ja. Wer das möchte kann auch nach dem Tod als Paar oder auch ganze Familie in einem Grab bestattet werden.
In einem Erddoppelwahlgrab können 2 Särge und bis zu 2 Urnen beigesetzt werden.
In einem Erdwahlgrab kann 1 Sarg und 1 Urne bzw. 2 Urnen beigesetzt werden.
In einem Urnenwahlgrab können bis zu 2 Urnen beigesetzt werden.

Es kommt daher immer darauf an, wie man sich selbst bestatten lassen möchte in einem Sarg oder einer Urne.
Für beide gibt es die Möglichkeit eines gemeinsamen Grabes.

Bei Wahlgräbern hat man die Möglichkeit, sich eine persönliche Grabstätte auszusuchen. Auf Wunsch kann man sich schon zu Lebzeiten die Grabstätte reservieren. Auch bei der Gestaltung haben die Angehörigen bei dieser Grabstätte die meisten Möglichkeiten, das Grab individuell als Familiengedenkstätte zu gestalten.

Das Wahlgrab hat eine Mindestruhezeit von 20 Jahren und kann danach um jeweils 5, 10 oder auch 20 Jahre verlängert werden.
Daher ist eine langfristige Nutzung als Familiengrabstätte möglich.

Für das Wahlgrab benötigt man auch nur ein Grabmal, auf dem alle Bestattete genannt werden können.

Zur Gestaltung der Grabstätte können wir Sie gern beraten und Ihnen auch Gestaltungsvorschläge mitgeben.

Jedes Wahlgrab kann individuell selbst gepflegt werden, wozu sich verschiedene Stauden anbieten. Weiterhin besteht auch die Möglichkeit, das Grab durch die Friedhofsverwaltung pflegen zu lassen. Entweder ab der Beisetzung oder ab einem frei gewählten Zeitpunkt.